„Stimmt es, dass meine Ölheizung ab einem bestimmten Baujahr zwingend raus muss?“
Der Irrtum, jede Ölheizung müsse ab einem bestimmten Baujahr zwingend raus, hält sich hartnäckig, trifft aber so nicht zu. Solange die Anlage läuft, dürfen Sie reparieren, erst ein Totalschaden löst nach Ablauf der gesetzlichen Fristen die Austauschpflicht aus. Sinnvoller ist der Blick auf den Nutzen: eine neue, effiziente Heizung senkt die Verbrauchskosten oft merklich, vor allem zusammen mit einer besser gedämmten Hülle. Ob sich das für Sie schon lohnt, hängt vom Zustand Ihrer Anlage und Ihren Plänen für das Haus ab.




